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Arbeitsrecht

Die KK Kanzlei berät Sie auf allen Feldern des
Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts

Arbeitsrecht

Von Arbeitsvertrag bis Zeugnis

Zu den arbeitsrechtlichen Themen gehören das Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen, die Überprüfung von Abmahnungen, Fragen im Zusammenhang mit Urlaub und Erkrankung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis, die Überprüfung von Zeugnissen, Themen wie Scheinselbstständigkeit und deren Konsequenzen, Leiharbeit, Minijob und befristete Arbeitsverhältnisse.

Und dies ist nur eine Auswahl der möglichen Themen. Selbstverständlich vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, wenn dies angezeigt ist.

Kündigung

Zum Arbeitsrecht gehören alle Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung und sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies umfasst den Schutz besonderer Personengruppen wie z.B. schwerbehinderte Menschen, Schwangere und in Elternzeit befindliche Arbeitnehmer/innen.

Besonders in diesem Bereich haben wir immer die wirtschaftliche Situation und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten im Blick.

Betriebsrat

Das Betriebsverfassungsrecht

Die gute und zielführende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsrat ist im Alltag sehr wichtig.

Ob es um den Entwurf von Betriebsvereinbarungen, die Klärung von Mitbestimmungsfragen in einzelnen Angelegenheiten, die Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen geht, um nur einen Ausschnitt zu nennen: Sie können sich auf fundierte Sachkunde und Augenmaß verlassen.

 

Leistungsspektrum

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Kündigung und Kündigungsschutzverfahren
  • Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungsverträge
  • Minijob und Teilzeitarbeit
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Abfindung
  • Fragen rund um den freien Mitarbeiter
  • Zeugnis/Leistungsbeurteilungen
  • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Sonderzahlungen
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit
  • Schutz besonderer Personengruppen, z.B. von Schwerbehinderten, Jugendlichen und Auszubildenden
  • Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Tarifverträgen
  • Betriebsübergang
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Betriebsvereinbarung
  • Interessenausgleich und Sozialplan

KK KANZLEI

Kampermann + Kreuter
Wilhelm-Jung-Straße 3
35398 Gießen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag:     
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr,
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag:
8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung